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Dienstwagen

Für Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Beschäftigung oft auf ein Auto angewiesen sind, kann der Arbeitgeber einen Dienstwagen zu Verfügung stellen. Zwar hat der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres einen Anspruch auf einen Dienstwagen, er kann jedoch bei Nutzung seines eigenen Fahrzeugs zur Erledigung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten gegebenenfalls Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Deswegen stellt die Gewährung eines Dienstwagens für viele Arbeitgeber das deutlich kostengünstigere Mittel dar.

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