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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis (ehemals polizeiliches Führungszeugnis) ist eine behördliche Urkunde, die hauptsächlich über die strafrechtlich relevanten Aktivitäten des Betroffenen Aufschluss gibt. Beantragt werden kann die Ausstellung dieses Zeugnis nur durch den Betroffenen selbst. Dennoch haben die allermeisten Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an etwaigen Vorstrafen des (künftigen) Arbeitnehmers, weswegen sie regelmäßig eine Klausel in den Arbeitsvertrag miteinbeziehen, die den Arbeitnehmer verpflichtet, ein ausgestelltes Exemplar zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um ein Führungszeugnis für private Zwecke. Weiterhin gibt es noch das behördliche Führungszeugnis, welches bei einer behördlichen Entscheidung wie etwa bei der Erteilung der Fahrerlaubnis vorliegen muss. Dieses Zeugnis umfasst mehr Informationen als das Privatführungszeugnis wie beispielsweise Vermerke über die Schuldfähigkeit der Person. Für Arbeitnehmer, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind, ist regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dieses umfasst auch Vorstrafen zu Sexualstrafdelikten und ähnliche für den Berufszweig relevante Informationen.

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