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Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen



Fachanwalt für Arbeitsrecht, hierbei handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Fachanwaltsordnung regelt die strengen Bedingungen zur Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Erst nach Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen wird dieser Titel verliehen. Weiter sind Fachanwälte für Arbeitsrecht verpflichtet, regelmäßige jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese den Rechtsanwaltskammern unaufgefordert nachzuweisen.

In unserer Kanzlei in Bremen stehen Ihnen sieben Fachanwälte für Arbeitsrecht für alle Fachfragen rund um das Arbeitsrecht zur Verfügung.

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