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Betriebsräte

Anwaltliche Hilfe muss erfahren und durchsetzungsfähig sein!
In unserer Kanzlei arbeiten Spezialisten für Arbeitsrecht mit großer Erfahrung, anerkannt wegen ihres Engagements und ihrer Durchsetzungsfähigkeit.

Anwaltliche Hilfe benötigt einen klaren Standpunkt und volles Vertrauen!
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmende. Wir bewahren uns einen klaren Blick für die Möglichkeiten und Chancen und wollen, dass Sie sich vollständig auf uns verlassen können.

Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht)

Unsere Anwaltskanzlei in Bremen vertritt seit Jahrzehnten Betriebs- und Personalräte. Wir beraten die Gremien und begleiten sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Wir stehen als Sachverständige für Betriebs- und Personalräte zur Verfügung. Vor Gericht setzen wir ggf. die Interessen der Arbeitnehmervertretungen durch.
Wir stehen als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren zur Verfügung und helfen dabei, die jeweiligen Einigungsstellen außergerichtlich oder gerichtlich einzusetzen.
Dabei kann es sich sowohl um Probleme der sozialen Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG handeln, als auch um die Führung von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen nach Maßgabe der §§ 111 ff. BetrVG.
Die Betreuung von Betriebsräten im Rahmen größerer Umstrukturierungsmaßnahmen gehört zu unserer Tätigkeit. Wir prüfen beschäftigungssichernde Maßnahmen, darüber hinaus verhandeln wir Sozialpläne sowie auch die Einrichtung von Transfergesellschaften. In diesem Bereich verfügen wir über jahrelange Erfahrung

Sie haben weitere Fragen zum Betriebsverfassungsrecht?

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Darüber hinaus bietet die Seminargesellschaft RABe ein umfassendes Seminarangebot unter anderem zu den Themen:

  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Betriebsratswahlen
  • Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Wirtschaftsausschuss
  • Kündigung
  • Altersteilzeit
Weitere Infos zu den Themen finden Sie hier >>