Simon Wionski

Rechtsanwalt Simon Wionski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
Individualarbeitsrecht, Vertretung und Beratung von Betriebsräten, öffentliches Dienstrecht, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
Werdegang:
- 2003 Studium Freiburg u. Grenoble
(Rechts- und Politikwissenschaft) - 2009 Referendariat Berlin
- 2012 Rechtsanwalt in Freiburg
Schwerpunkt im Arbeits- und Zivilrecht - 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Schulungstätigkeit für Betriebsräte und Wahlvorstände (Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmer)
- Französisch
- Englisch
- Mitgliedschaft in der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Allgemeine Presse:
- Weserkurier 05.04.2023: Berichterstattung über Klage gegen starre Altersgrenzen zur Verbeamtung im Land Bremen, Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 26.04.2023 (2 C 1.22)
- Weserkurier 20.05.2018 (S. 2), Kommentar zur Entfristungspraxis der Deutschen Post bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
- "Unzulässige Ungleichbehandlung beim Nachtzuschlag – EuGH hält sich raus, BVerfG lässt auch sich warten (zur Rechtsprechung über die gerichtliche Kontrolle tariflicher Nachtzuschlagsregelungen)", zusammen mit J. Lubkowitz in: Rundbriefe der Kooperation der Arbeitnehmeranwälte Nr. 57 - 04/2023
- „Der bekommt mehr als ich!“ - Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Entlohnungsgrundsätzen (Arbeitsrecht im Betrieb - AiB 11/2020, S.44)
- „10 Fakten zum Monatsgespräch“ ( Arbeitsrecht im Betrieb - AiB 7-8/2018, S. 58)
- „Übernahme mit Hindernissen“ - über Mitglieder Jugend- und Auszubildendenvertretung: (Arbeitsrecht im Betrieb - AiB 3/2017, S.52)
- Urteilsanmerkung zu Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 6. Juli 2022, 6 TaBVGa 41/22: Trotz Pandemie: Arbeitgeber muss Einladung der Gewerkschaft zur Betriebsversammlung bekannt machen (Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz), in: Arbeitsrecht im Betrieb - AiB 2022, Nr. 12, S. 46-47
- Urteilsanmerkung zu Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 6. Mai 2020 – 3 Sa 47/19 –, juris: Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung vom Gemeinschaftsbetrieb, in: jurisPR-ArbR 8/2021 Anm. 6
- Urteilsanmerkung zu LAG Niedersachsen (Beschluss vom 24.09.2018 - 8 TaBV 19/18): Höhere Tarifgruppe für Hilfskräfte in der Betreuung von Menschen mit Behinderung nach TVöD (Arbeitsrecht im Betrieb - AiB) 6/2019)
- Dienstreisen sind als Arbeitszeit zu bezahlen – Besprechung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2018, 5 AZR 553/17 (in: Rundbriefe der Kooperation der Arbeitnehmeranwälte Nr. 44 - 12/2019)
- Urteilsanmerkung zu Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 25/17) zur Zuschlagshöhe für Dauernachtarbeit: 30 Prozent Nachtzuschlag auch für Zeitungszusteller (Arbeitsrecht im Betrieb - AiB 9/2018, S. 44):
- 30 % Nachtzuschlag auch für Zeitungszusteller - BAG korrigiert Fehlentwicklung; Besprechung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17 (in: Rundbriefe der Kooperation der Arbeitnehmeranwälte Nr. 40 - 10/2018)
- Konkurrentenstreit: Abbruch des Auswahlverfahrens unzulässig - LAG Bremen: Häufige Praxis im öffentlichen Dienst rechtswidrig; Urteilsanmerkung zu LAG Bremen 20.03.2018, 1 SaGa 5/17 (in: Rundbriefe der Kooperation der Arbeitnehmeranwälte Nr. 42 - 4/2019):
- Kein «Oma-Tag» für Teilzeitbeschäftigte? Über Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Besprechung zu Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 29.01.2016 – 17 Sa 84/15 (in: Rundbriefe der Kooperation der Arbeitnehmeranwälte Nr. 9 - 10/2016)
- Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR) 11/2015 (Anmerkung zu einer Eingruppierungsentscheidung des LAG Niedersachsen im TV-L für Schulhausmeister)
E-Mail: wionski@dnoe.de