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Abmahnung

Die Abmahnung gehört zu den wichtigsten disziplinarrechtlichen Maßnahmen des Arbeitsrechts. Mit Hilfe der Abmahnung rügt der Arbeitgeber konkretes arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers und warnt ihn gleichzeitig mit der Kündigungsandrohung vor weiteren Verstößen. Insgesamt muss der Inhalt einer Abmahnung folgende Funktionen einhalten:

• Die Hinweisfunktion (Hinweis auf das vertragswidrige Verhalten)

• Die Ermahnungsfunktion (Aufruf zu einem künftig vertragsgemäßen Verhalten)

• Die Warnfunktion (Inaussichtstellen von Konsequenzen bei künftigem vertragswidrigen Verhalten)

Ein besonderes Formerfordernis besteht bei einer Abmahnung hingegen nicht. Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Wichtig ist nur, dass die Abmahnung einerseits dem Arbeitnehmer zugegangen ist, als auch dass der Arbeitnehmer andererseits Kenntnis über den Inhalt der Abmahnung hat.

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