Bossing
Beim sog. Bossing schikaniert der Arbeitgeber in Person einen oder mehrere seiner Arbeitnehmer. Bossing bildet den Regelfall der Schikane am Arbeitsplatz. Es ist vom Mobbing nur in der Hinsicht zu unterscheiden, dass beim Bossing lediglich der Arbeitgeber selbst oder der jeweilige Vorgesetzte seine(n) Arbeitnehmer schikaniert oder sich zumindest daran beteiligt, während sich Mobbing lediglich zwischen Arbeitnehmern abspielt. Betroffene Arbeitnehmer haben hierbei einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls auch einen Anspruch auf Entschädigung.