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Dienstreise

Gemäß § 2 des Bundesreisekostengesetzes ist eine Dienstreise eine Reise zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Alles nähere wird zwischen den Parteien arbeitsvertraglich geregelt. Für den Arbeitnehmer ist die Vergütung von Reisezeiten von besonderer Bedeutung, die auch der vertraglichen Regelung unterliegt. Bei der Vergütung von Reisezeiten kann es unter Umständen darauf ankommen, ob der Arbeitnehmer während der An- und Abfahrt zu arbeiten hat, ob er während seiner betrieblichen Arbeitszeit reist oder ob er währenddessen Auto fahren muss.

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