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Ermahnung

Die Ermahnung ist eine abgeschwächte Form der Abmahnung (siehe: Abmahnung). Eine Ermahnung ist eine Abmahnung ohne die Warnfunktion. Durch sie macht der Arbeitgeber zwar von seinem vertraglichem Rügerecht Gebrauch, indem er den Arbeitnehmer auf seine Pflichtverletzung hinweist und an die Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erinnert. Jedoch will er mit seiner Rüge dem Arbeitnehmer keine arbeitsrechtlichen Sanktionen androhen, wie es bei der Abmahnung der Fall ist.

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