Kündigungsschutz bei Elternzeit
Es gibt einen besonderen Kündigungsschutz bei Elternzeit.
In § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ist geregelt, dass ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei Elternzeit nicht kündigen darf. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer Elternzeit verlangt hat.
Dabei beginnt der Kündigungsschutz frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit und dauert an bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes.
Dies ist besonders wichtig zu wissen, da Arbeitnehmer um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses fürchten, wenn sie ihre Elternzeit anmelden.