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Ihre Anwälte aus Bremen beraten Sie bei Fragen zur Kündigung

Kontakt bei Fragen zur Kündigung in Bremen
Der Erhalt einer Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin eine belastende Situation. Nicht nur in Bremen, sondern auch überregional stehen wir Ihnen in dieser existenziell bedrohlichen Situation kompetent und kurzfristig zur Verfügung.
Wir klären Sie über einzuhaltende Fristen und alle rechtlichen Folgen aus einer erteilten Kündigung auf. Sofort mit dem Erhalt der Kündigung wenden Sie sich gerne an uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und können zu einer Entlastung dieser schwierigen Lebenssituation beitragen.

Wir vertreten Mandanten aus Bremen sowie aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie haben weitere Fragen zum Thema Kündigung? Wir erwarten Ihre Nachricht.

10 Punkte, die Sie bei einer Kündigung beachten sollten:

  1. Halten Sie genau fest, wann Sie die Kündigung erhalten haben (Tag/Uhrzeit des Zugangs)
  2. Nehmen Sie sofort Verbindung mit uns auf und vereinbaren Sie als erstes einen Telefontermin, um über die Kündigung zu sprechen.
  3. Unsere Anwälte prüfen, ob die Kündigung von einer berechtigten bzw. bevollmächtigten Person ausgesprochen wurde.
  4. Wir weisen ggf. die Kündigung zurück, falls die Kündigung von einer nicht bevollmächtigten Person ausgesprochen wurde. Die Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht muss ganz rasch und in der Regel spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Kündigung erfolgen.
  5. Wir vereinbaren einen Termin, um das weitere Vorgehen gegen die Kündigung zu besprechen (insbesondere Prozessziele).
  6. Wir erheben Kündigungsschutzklage (Achtung: Frist!) innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Die Einhaltung einer Frist von 3 Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach Zugang der Kündigung ist unumgänglich.
  7. Wir erklären Ihnen, welche Informationen Sie beibringen müssen, um die Klage erfolgreich zu gestalten.
  8. Wir prüfen, ob Sie das Anrecht haben, nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt zu werden.
  9. Wir betreuen Sie im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit und erklären Ihnen, was Sie im Einzelnen zu tun haben.
  10. Wir nehmen alle Termine für Sie oder mit Ihnen gemeinsam wahr.
    Dies können Termine vor dem Arbeitsgericht sein oder Besprechungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch alle Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutzprozess, die vielleicht eingelegt werden müssen.

Abschließend:
Sie können sicher sein, dass im Falle einer Kündigung bei uns die Alarmglocken läuten und wir alles tun, um Ihnen zu helfen.