email telefon

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis soll den Arbeitnehmer bei seinem beruflichen Fortkommen unterstützen, indem es ihm ermöglicht, seine bisher erbrachten persönlichen und fachlichen Fähigkeiten und seine Eignung für die von dem Arbeitnehmer angestrebte Stelle nachzuweisen. Es wird grundsätzlich zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschieden. Beim einfachen Zeugnis wird nur die Art der Arbeit und die Beschäftigungsdauer beschrieben, wobei beim qualifizierten Zeugnis darüber hinaus auch eine Verhaltens- und Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers stattfindet. Weiterhin wird noch zwischen Endzeugnis, Zwischenzeugnis und vorläufigem Zeugnis unterschieden. Das Endzeugnis bildet den Regelfall. Dieses wird regelmäßig zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt. Das Zwischenzeugnis wird hingegen bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis erst auf Wunsch des Arbeitnehmers erteilt. Ein vorläufiges Zeugnis wird wegen einer bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

zurück