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Öffentliches Dienstrecht

Für Beamte, aber auch für Arbeiternehmer im öffentlichen Dienst gelten viele rechtliche Besonderheiten, die sich wesentlich von den Regelungen des Arbeitsrechts in der Privatwirtschaft unterscheiden.

Unsere Kanzlei bietet hier engagierte Hilfestellung u.a. bei Konkurrentenklagen, Streitigkeiten bei Einstellung oder Beförderung sowie bei Disziplinarverfahren und Fragen der Besoldung. Auch bei Fragen zu dienstliche Beurteilungen bis hin zur Entlassung aus dem Beamten- oder Anstellungsverhältnis vertreten wir unsere Mandanten vor den zuständigen Fachgerichten.
Auch die Beratung im gesamten Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, wie TV-L, TVöD und TV-Ü gehört zu unseren Spezialisierungen ebenso wie die Überprüfung und Rechtsvertretung bei Eingruppierungsfragen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

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